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Der Fall Arthur Levy steht exemplarisch für die Schwierigkeiten und Versäumnisse im Wiedergutmachungsprozess nach 1945. Arthur Levy war ein jüdischer Bürger, der während der Zeit des Nationalsozialismus entrechtet und verfolgt wurde. Wie viele andere Juden verlor auch er nicht nur seine gesellschaftliche Stellung und wirtschaftliche Existenz, sondern wurde schließlich zur Emigration gezwungen oder deportiert. Sein Vermögen, darunter auch Guthaben bei Banken und Sparkassen, wurde im Zuge der sogenannten „Arisierung“ enteignet oder beschlagnahmt. Nach dem Krieg stellte sich die Frage der Wiedergutmachung. Arthur Levy – oder seine Erben – bemühten sich darum, sein Eigentum zurückzuerhalten bzw. für erlittene Schäden entschädigt zu werden. In der Praxis erwies sich dieser Prozess jedoch als langwierig und vielfach ernüchternd. Zwar wurden in der Bundesrepublik ab den 1950er Jahren gesetzliche Grundlagen für die Entschädigung geschaffen (etwa das Bundesentschädigungsgesetz), doch waren die Verfahren kompliziert, die Beweislast lag meist bei den Opfern, und die Bereitschaft zur Anerkennung von Unrecht war vielerorts begrenzt. |
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Auch in Arthur Levys Fall zeigte sich, dass Akten oft unvollständig waren, Ansprüche verjährt oder nicht vollständig anerkannt wurden. Die zuständigen Stellen – darunter auch kommunale Verwaltungen und Sparkassen – gingen oft zögerlich oder formalistisch vor. Es dauerte Jahrzehnte, bis in vielen Fällen eine teilweise Entschädigung geleistet wurde – sofern überhaupt. Erst mit der wachsenden öffentlichen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit seit den 1980er Jahren und der stärker werdenden Forschung zu institutioneller Verantwortung – auch in Banken und Sparkassen – wurde der Fall Arthur Levy in einem breiteren historischen Kontext gesehen. Heute gilt er als mahnendes Beispiel dafür, wie schwer sich Deutschland lange Zeit mit echter Wiedergutmachung tat – und wie wichtig eine kritische Erinnerungskultur ist, die Namen wie Arthur Levy nicht in Vergessenheit geraten lässt. |
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