NS-Vergangenheit der Sparkasse Hagen
Sparkasse an Volme und Ruhr
Pressestimmen zur Gerichtsverhandlung OLG Hamm vom 26.3.2025
Enteignung von jüdischen Vermögen durch Sparkasse der Stadt Hagen
Der Name Simson Cohen steht stellvertretend für das an jüdische Mitbürger/-innen während der NS-Diktatur begangene Unrecht und das dadurch verursachte unsägliche Leid.
SA-Schergen haben die Liegenschaft von Simson Cohen am Hohen Graben 2 in Hagen (Volme Haus, NRW) in den 30er Jahren überfallen, die Möbel demoliert, das Klavier in die Volme geworfen, den Hund erschossen und Simson Cohen brutal zusammengeschlagen. Er musste daraufhin mit seiner Familie in die Schweiz nach Bern flüchten und ist dort seinen Verletzungen aufgrund des Überfalls erlegen. Die Liegenschaft am Hohen Graben 2 wurde von der Stadt Hagen übernommen (Enteignung) und mittels Strohmänner an Private verkauft.
Aufgrund der alliierten Militärgesetze hat nach Ende des 2. WK das Entschädigungsamt der Stadt Hagen mit den Erben von Simson Cohen Verhandlungen über eine Entschädigung der enteigneten Liegenschaft geführt. Die Erben wurden von der jüdischen Gemeinde Dortmund vertreten. Ein rechtsgültiger Vergleich ist dabei jedoch nicht zustande gekommen; die notwendige schriftliche Zustimmung der Stadtvertretung Hagen fehlt bis heute. Auch der leitende Historiker der Stadt Hagen konnte diesbezüglich nicht weiterhelfen. Zudem kann eine mögliche Auszahlung der Entschädigung an die Erben nicht bewiesen werden. Der in der Schweiz lebende Nachkomme von Simson Cohen wird deshalb noch eine Auskunftsklage einreichen, um zu erfahren, ob die schriftliche Zustimmung der Stadtvertretung vorhanden ist.
Ein weiterer beim Oberlandesgericht Hamm (NRW) hängiger Rechtsfall betrifft die Enteignung des Bankguthabens von Arthur Levy, Schwiegersohn von Simson Cohen, bei der damaligen Sparkasse Hagen während der NS-Zeit in den 30-Jahren (heute Sparkasse an Volme und Ruhr). Sowohl Simson Cohen wie auch Arthur Levy hatten ein Bankkonto bei der Sparkasse Hagen. Simson Cohen verfügte zudem über ein Wertschriftendepot, das auch enteignet wurde. Dieser Rechtsfall steht auch im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie über nachrichtenlose Vermögenswerte (Social Impact Fonds). Dort wird ersichtlich, dass die deutschen Sparkassen ihrer Buchführungspflicht über nachrichtenlose Vermögenswerte nicht genügend nachgekommen sind (sog. „schlafende Konten“); es müssen von einer Bank alle Kommunikationskanäle benutzt werden, um erbberechtigte Nachkommen von Kontoinhaber ausfindig zu machen. Es kann davon ausgegangen werden, dass noch einige Milliarden EUR an „schlafenden Konten“ in Deutschland vorhanden sind. Die Sparkasse Hagen (zu Volme und Ruhr) hat jedoch nie irgendwelche Nachforschungen über mögliche Nachkommen von Arthur Levy gemacht, welche Ansprüche auf das Kontoguthaben stellen könnten. Auch nach Kontaktaufnahme seitens des Nachkommen von Arthur Levy, hat die Sparkasse an Volme und Ruhr keine Anstrengungen unternommen, das Gespräch mit dem Nachkommen aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der erwähnten Studie über nachrichtenlose Vermögenswerte gibt es aktuell Versuche der Sparkassen nach dem Informationsfreiheitgesetz (IFG) NRW nicht mehr über personenbezogene Konten berichten zu müssen. Die angehörten Sachverständigen lehnen jedoch diese Änderungen des IFG NRW ab.
Der Fall Simson Cohen und Arthur Levy zeigt eindringlich auf, dass nationalsozialistisches Unrecht immer justiziabel sein muss und der deutsche Staat weiterhin in der Pflicht steht Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit der Enteignung von jüdischen Vermögen zu leisten. Die Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum.
Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat die Bundesrepublik Deutschland seit jeher eine besondere Priorität beigemessen. Den Worten müssen nun Taten folgen.