Eigentümer Arthur Levy Schweizer Staatsbürger
Das Verhalten der Sparkasse an Volme und Ruhr.
Enteignung von jüdischen Vermögen - ein dringender Aufruf zur Aufarbeitung!
Der Name Simson Cohen steht stellvertretend für das an jüdische Mitbürger/-innen während der NS-Diktatur begangene Unrecht und das dadurch verursachte unsägliche Leid.
Wichtige Mitteilung zum Rechtsstreit der Sparkasse an Volme und Ruhr
Schriftliche Begründung des Urteils des OLG Hamm vom 7. Mai 2025
In der schriftlichen Begründung des Urteils vom 7. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht Hamm den folgenden bedeutenden Sachverhalt nicht in der Entscheidfindung berücksichtigt:
1. die Sparkasse an Volme und Ruhr hat den Bestand des Bankguthabens von Arthur Levy vor Klageeinreichung zweimal schriftlich – entgegen den Akten – gegenüber dem Kläger verneint (kein Konto vorhanden);
2. das Bankguthaben wurde zur Finanzierung der Kriegskasse während der nationalsozialistischen Herrschaft enteignet;
3. die zivilrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren darf für dieses NS- Verbrechen nicht angewendet werden, zumal
a) die Sparkasse an Volme und Ruhr keinen wirksamen Beweis vorgelegt hat, dass das Bankkonto von Arthur Levy aufgelöst wurde (Kündigungsschreiben etc.) – damit ist auch die Geschäftsbeziehung mit der Sparkasse noch nicht beendet worden
b) der Kläger erst im November 2019 vom Bestand des Kontos erfahren hat
c) die Sparkasse an Volme und Ruhr gemäss der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Bundesstudie «Social Impact Fonds» (Schalast und Partner Rechtsanwälte, 2021, vgl. Nachrichtenlose Vermögenswerte die Pflicht hatte, alle Kommunikationskanäle zu nutzen, um den erbberechtigten Nachkommen des Kontoinhabers Arthur Levy noch vor Ende der Verjährungsfrist ausfindig zu machen
d) die Einrede der Verjährung aufgrund der Falschinformation über den Bestand des Kontos (vor Klageeinreichung) ein Verstoss gegen Treu und Glauben darstellt (rechtswidrig).
Die urteilenden Richter am OLG Hamm: Elmar Lemken (mitte), Dr. Telg gen. Kortmann, Dr. Züllighoven
Quelle: Süddeutsche Zeitung / 7. Mai 2025Nach dem Urteil des Oberlandesgericht Hamm sind in der Zwischenzeit sogar noch weitere Dokumente aufgetaucht, welche beweisen, dass die Sparkasse an Volme und Ruhr im Jahr 1963 auch bezüglich dem Urgrossvater des Klägers, Simson Cohen, wahrheitswidrige Angaben zu dessen Bankkonto bei derselben Sparkasse gemacht hat und gegenüber den Behörden die nachweislich falsche Schutzbehauptung der Bombardierung bzw. Vernichtung der Kontounterlagen aufstellte. Die Sparkasse hat somit systematisch die Wahrheit bezüglich den enteigneten jüdischen Bankguthaben vertuscht
Aus diesem Grund wurde am 27. Mai 2025 auch eine Restitutionsklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, damit die neuen Erkenntnisse eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der 2. Instanz ermöglichen. Die neuen Dokumente haben aufgezeigt, dass die Sparkasse an Volme und Ruhr selbst anderen Körperschaften vorsätzlich falsche Auskünfte erteilte. Das Oberlandesgericht Hamm ging jedoch davon aus, dass der Grossvater des Klägers und Kontoinhaber Arthur Levy nach Gründung der BRD richtige Auskunft hätte erhalten können. Die neu gefundene Unterlage zeigt jedoch, dass Arthur Levy sicherlich auch eine falsche Auskunft über sein Konto gegeben worden wäre, hätte er die Sparkasse angefragt. Somit ist die Einrede der Verjährung treu- und rechtswidrig. Zudem wird die Beweislastumkehr definitiv, die Sparkasse muss beweisen, dass sie eine wahrheitsgetreue Auskunft über das Konto von Arthur Levy gegeben hätte, was ihr nicht gelingt.